Maria Lippert
Forschung
31. Juli 1866 - 23.04.1920
Marie (Maria) Josephina Lippert
Marie (Maria) Josephina Lippert wurde am 16.03.1901 in Blumenau/Brasilien geboren. Ihre Mutter war Rosa Lippert, geborene Heinik, geboren in Halsberg bei Kassel. Der Vater Johann Lippert wurde am 31. Juli 1866 im Kreis Kassel geboren. Er starb am 21.03.1920 mit 54 Jahren in Bottrop.
Marie Lippert hatte zwei Brüder. Albert Lippert, der am 01.11.1896 in Blumenau/Brasilien geboren ist, wurde vom Freikorps Loewenfeld am 03.04.1920 ermordet. Er war in der Roten Ruhrarmee und USPD Mitglied.
Der zweite Bruder, Johann Lippert, wurde am 22.02.1899 in Blumenau/Brasilien geboren. Auch er war Mitglied der Roten Ruhrarmee und der USPD. Nach der Besetzung von Bottrop durch das Freikorps Löewenfeld hat er sich in das von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs besetzte Gebiet abgesetzt. Von da aus ging er nach Holland.
Am 27. April 1920 wurde Maria Lippert nach einer Denunziation von Soldaten der Marinebrigade Löwenfeld in ihrer Wohnung in Bottrop verhaftet. Sie wurde nach dem Verbleib ihres Bruders befragt. Weiterhin warf man ihr vor, sie hätte Landfriedensbruch begangen und sei als Krankenschwester bei der Roten Ruhrarmee aktiv gewesen.
Nach ihrer Verhaftung wurde sie in das Gefängnis im Rathaus gebracht, wo sich auch die Bottroper Hauptwache der Polizei befand, die mittlerweile von der Marinebrigade Löewenfeld besetzt war.
Maria Lippert wurde während des Marsches zum Rathaus-Gefängnis mit einer Reitpeitsche und einem Gummischlauch misshandelt und blutig geschlagen. Den Leuten am Straßenrand, die dagegen protestierten, drohten die Soldaten mit dem Erschießen. In der Gefängniszelle angekommen, wurde sie weiter geprügelt und geschlagen.
Am zweiten Tag ihrer Inhaftierung wurde sie über einen Schemel gelegt, den sie selbst herbeiholen und aufstellen musste, um dann mit Reitpeitsche und Gummiknüppel fast bewusstlos geschlagen zu werden. Anschließend wurde sie von dem Sergeanten Adler vergewaltigt, wobei die anderen Soldaten sie festhielten; zuletzt stieß man ihr einen Gummiknüppel in die Scheide. Die Vergewaltigung wiederholte sich am folgenden Tag. In Essen, wohin sie dann von der Marinebrigade abgeschoben wurde, erhielt sie eine Anklage vor dem außerordentlichen Kriegsgericht. Am 15. Mai 1920 wurde sie freigesprochen.
In Bottrop suchte sie verzweifelt nach Ärzten, die sie behandeln sollten. Zwei Ärzte verweigerten jegliche Untersuchung und die Ausstellung eines Attestes. Dr. Zorn aus Bottrop nahm sich ihrer an und stellte ihr ein entsprechendes Attest aus. Er bemerkte, dass er solche scheußlichen Verletzungen überhaupt noch nicht behandeln musste.
Es wurde versucht, Maria Lippert loszuwerden, in dem man einen Antrag auf Abschiebung nach Brasilien stellte. Doch sie erfuhr eine große Solidarität von ihrer Familie und den Menschen aus ihrem politischen Umfeld. Die USPD und KPD Bottrop richteten mehrere Schreiben über diesen Vorfall an die Behörden und das Reichsinnenministerium.
Die Haupttäter, die Unteroffiziere Adler (III. Marinebrigade) und Prokorski, wurden erst nach Monaten vor Gericht gestellt und wurden zu milden fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Adler und Prokorski wurden zur Verbüßung ihrer Haftstrafen ist die Strafanstalt nach Münster verbracht, wo sie am helllichten Tag fliehen konnten.
Diese Flucht ist deshalb rätselhaft, weil dies Gefängnis so gebaut ist, dass eine Flucht ohne Hilfe durch das Personal absolut unmöglich ist. Verständlich wird die Flucht, wenn man in Betracht zieht, dass der Kommandant des Sturmbataillons der Marinebrigade Loewenfeld, Arnold de la Perriere, ein Gnadengesuch der beiden Kriminellen befürwortete und dies den Zuchthäusler Adler wissen ließ.
Maria Lippert musste mehrmals operiert werden und konnte lebenslang nicht mehr arbeiten. Sie klagte gegen den Staat auf Schadensersatz. Das gerichtliche Verfahren wurde in die Länge gezogen. Auf Grund eines Gutachtens eines Vertrauensarztes der Regierung wurde ein von der Regierung in Aussicht gestellter Vergleich zurückgezogen, nachdem sich das gerichtliche Verfahren so in die Länge gezogen hatte. Durch eine Verordnung auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes der Weimarer Verfassung wurden alle Ansprüche von Witwen und Waisen (sowie von Verwundeten) abgelehnt, deren Männer und Väter zur Rettung der Republik gegen die Kapp-Putschisten im Kampf erschossen wurden. Dadurch wurde ihr Antrag auf Entschädigung von der Regierung abgelehnt.
Maria Lippert ist am 23.04.1927 in Ohligs verstorben.